druckfreundliche Version
dieses Kapitels

Wort des Präsidenten
und des Direktors

Die Interregionale Verpackungskommission (IVK) sah sich im vergangenen Jahr mit einer Anhäufung wichtiger Dossiers zahlreichen Herausforderungen gegenübergestellt.

Als erstes stand die Ausarbeitung der erneuten Zulassung von Fost Plus für den Zeitraum 2024-2028 an. Ziel war es, die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen zu konsolidieren und zu verbessern und gleichzeitig den Schwerpunkt stärker auf die Vermeidung und Wiederverwendung zu verlegen.

Die Ausarbeitung der Zulassung erfolgte parallel zu einer gesellschaftlichen und politischen Debatte über die mögliche Einführung von Pfand für bestimmte Einweggetränkeverpackungen. Folglich war es notwendig, ein Verfahren zur Anpassung der Zulassung an das endgültige Ergebnis dieser Debatte vorzusehen. Schließlich nahm die IVK auch eine Reihe technischer Elemente in die Zulassung auf, um die Regionalregierungen bei ihrer politischen Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Die Basisszenarien für die Sammlung von Verpackungsabfällen aus Haushalten stimmen mit denen in der früheren Zulassung überein, allerdings wurde eine Reihe von Punkten präziser und besser verständlich definiert, wie z.B. die Vergütung für Bringsysteme in nächster Umgebung. Auch die Deckung der Kosten von Containerparks wird verbessert; neben den Sammelkosten werden nun auch die Betriebskosten der Containerparks gedeckt. Bei Investitionen in Sammelbehälter und -infrastruktur ist für jede juristische Person des öffentlichen Rechts ein Pauschalbetrag von maximal 0,39 Euro pro Einwohner und Jahr vorgesehen.

Die Zulassung setzt auch verstärkt auf Vermeidung und Wiederverwendung, wobei Fost Plus eine wichtige Rolle bei der Koordination zukommt. Fost Plus muss zusammen mit seinen Mitgliedern ehrgeizige Aktionsprogramme zur Vermeidung und Reduzierung von Verpackungen, für Ökodesign und Wiederverwendung vorschlagen.

Das Aktionsprogramm zur Vermeidung und Verringerung von Verpackungen soll eine Reduzierung der Einwegverpackungen um 5 % bewirken. Das Aktionsprogramm bezüglich der Wiederverwendung zielt darauf ab, den Marktanteil von wieder verwendbaren Verpackungen um 5 % zu steigern. Für diese beiden Aktionsprogramme („Verpackungsvermeidung und -reduzierung“ und „Wiederverwendung“) wird ein Budget von 2 % des Fost Plus-Budgets angestrebt.

Schließlich sieht die Zulassung auch eine Verstärkung der Out-of-home-Sammlung von Haushaltsverpackungen vor. Auch hierfür muss Fost Plus einen Aktionsplan vorlegen.

2023 wurde auch intensiv an der Vorbereitung des neuen Zusammenarbeitsabkommen für EPR und unzulässige Abfalllagerung gearbeitet. Dieses Zusammenarbeitsabkommen wird einem Abschnitt für EPR und einen für unzulässige Abfalllagerung enthalten. Was die EPR betrifft, ist für eine Reihe von Abfallströmen ein interregionaler Ansatz mit einer für die drei Regionen gemeinsamen Zulassung vorgesehen, welche die regionalen Reglementierungen ergänzen soll. Dieser gemeinschaftliche Ansatz ist notwendig, da der Hersteller nach Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofs immer auf belgischer Ebene identifiziert werden muss, und es keine regionalen Teilmärkte gibt. Außerdem wird eine Abgabe zu Lasten der Verwaltungsorgane und der Hersteller eingeführt, die sich nach ihrem jeweiligen Marktanteil richtet. Diese Abgabe dient zur Unterstützung der regionalen Politik in Hinblick auf die Vermeidung, die Wiederverwendung, die Bekämpfung der unzulässigen Abfalllagerung und zur Verbesserung der Getrenntsammlung, aber auch zur Finanzierung des Personals, das für die Kontrolle, die Umsetzung und das Monitoring der UPV in den drei Regionen zuständig ist.

In dem Abschnitt unzulässige Abfalllagerung sieht das Zusammenarbeitsabkommen eine „finanziell-operative“ und eine rein finanzielle Option vor. Bei beiden Optionen werden die Kosten für die Bewirtschaftung der unzulässigen Abfalllagerung den Erzeugern auferlegt, das Konzept ist jedoch unterschiedlich. Bei der rein finanziellen Option handelt es sich im Wesentlichen um eine Abgabe, während bei der „finanziell-operativen Option“ die Unternehmen und kollektiven Stellen stärker in die Verantwortung genommen werden. Da dieses Zusammenarbeitsabkommen für das Funktionieren des Verwaltungsorgans Fost Plus von entscheidender Bedeutung ist, sieht die Zulassung 2024-2028 ein Verfahren vor, das eine Anpassung der Zulassung ermöglicht, wenn das Zusammenarbeitsabkommen in Kraft tritt.

Die Texte des Zusammenarbeitsabkommens wurden 2023 fertiggestellt. Es gab mehrere Konsultationen mit den Unternehmen, unter anderem in Hinblick auf die Höhe der Abgabe für unzulässigen Abfalllagerung. Mit Inkrafttreten des Zusammenarbeitsabkommens kommen nicht nur viele zusätzlichen Aufgaben aus die IVK zu, sie erhält auch einen neuen Namen: Interregionale Kommission für EPR.

Mitte 2023 ist das Zusammenarbeitsabkommen für grenzüberschreitende Abfalltransporte in Kraft getreten, mit dem die IVK offiziell zu der Behörde ernannt wird, die in Belgien für die Durchfuhr von Abfällen zuständig, eine Rolle, die sie bereits zuvor übernommen hatte. In diesem Zusammenarbeitsabkommen ist auch die Bearbeitungsgebühr vorgesehen, welche die Notifizierenden an die IVK zu entrichten haben.

Die IVK hat eine externe Studie zum ihrem Personalbedarf in Auftrag gegeben. Diese hat erneut gezeigt, dass das Ständige Sekretariat der IVK erheblich unterbesetzt und die Arbeitsbelastung dadurch bedenklich hoch ist. Für die Erfüllung ihrer aktuellen und zukünftigen Aufgaben ist die IVK derzeit personell unterbesetzt. Der 1997 erstellte Personalrahmen sah 29 FTEs vor. 2023 waren jedoch nur 16 der 29 Stellen besetzt, wobei es vor allem an Sachbearbeitern mangelte. Die Studie schlägt einen Rahmen von 33 FTEs für Verpackungsabfälle vor, was dem derzeitigen theoretischen Rahmen entspricht, und geht davon aus, dass für die in dem Zusammenarbeitsabkommen EPR und unzulässige Abfalllagerung vorgesehenen zusätzlichen Aufgaben weitere 17 FTEs erfordern, so dass insgesamt 50 FTEs erforderlich wären. Daher müssten die Regionen genügend Mittel bereitstellen, um die IVK mit einem angemessenen Rahmen auszustatten, oder gegebenenfalls dafür sorgen, dass eigenes Personal eingestellt werden kann, damit die gesetzten Ziele erreicht werden können.

Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission einen Vorschlag unterbreitet, der die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG durch eine neue Verpackungsverordnung ersetzen soll. Dieser neue Text war ursprünglich recht ehrgeizig und enthielt neue Ziele in Bezug auf Vermeidung, Wiederverwendung, wiederverwertete Inhalte, Verbot bestimmter Verpackungsformate usw. Die Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten konzentrierten sich vor allem auf die Wahl des Rechtsinstruments (eine Verordnung anstelle einer Richtlinie, Änderung der Rechtsgrundlage), wobei unter Berücksichtigung der nationalen Interessen ein Gleichgewicht zu wahren war. Was die EPR-Verpflichtungen und die Recyclingziele anbelangt, wurden bei der Definition des Begriffs „Hersteller“ mehrere Änderungen vorgenommen, um den Anwendungsbereich klarer zu umreißen. Im Laufe des Jahres 2023 wurde unter der schwedischen und spanischen Ratspräsidentschaft hart an dem Text gearbeitet, und kurz vor der belgischen Ratspräsidentschaft wurde im Rat eine grundsätzliche Einigung der Mitgliedstaaten erzielt. Es war dann an Belgien, die Trilogverhandlungen (Kommission, Parlament und Rat) zuführen und den Text zu vollenden. Dabei hatte die Ständige Vertretung Belgiens bei der EU die Federführung, wurde aber fachlich von den IVK-Experten unterstützt. Wegen der Europawahlen im Juni 2024 war der Zeitplan besonders knapp, aber im März 2024 wurde zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament letztendlich ein Kompromiss erzielt.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!

Céline Schaar
Präsidentin

Marc Adams
Direktor