1. Funktionsweise der Interregionalen Verpackungskommission (IVK)

1.1. Auftrag der IVK
Die IVK hat unter anderem die folgenden Aufgaben:
Kontrolle der Unternehmen (Verpackungsverantwortlichen) und der zugelassenen Stellen hinsichtlich der Einhaltung ihrer Informations- und Rücknahmepflicht
Kontrolle der Art Weise wie die Verpackungsverantwortlichen und zugelassenen Stellen die jeweils gesetzlich festgesetzten Quoten für die Wiederverwertung und stoffliche Verwertung erreichen
Billigung und Ablehnung der allgemeinen Abfallvermeidungspläne der Unternehmen (Verpackungsverantwortlichen)
Zulassung oder Ablehnung der Stellen, die sich mit der Förderung, der Koordination und der Finanzierung der Getrenntsammlung, der Verwertung und stofflichen Verwertung von Verpackungsabfall befassen
Unterstützung und Beratung der Regionalregierungen. Dies kann beispielsweise durch die Einrichtung von Reflexionsforen, Anbieten logistischer Unterstützung oder Vorschläge zu Gesetzesänderungen geschehen
Durchführung oder Inauftraggabe von Studien und Forschungsprojekten zur Bewirtschaftung und Vermeidung von Verpackungsabfall
Bearbeitung von Notifizierungen zwecks Erteilung einer Zustimmung für geplante Transporte von Abfällen, die nicht aus Belgien stammen und dort auch nicht verarbeitet werden sollen. Dazu gehört auch die Bearbeitung der Transportmeldungen nach gebilligter Notifizierung
1.2. Die Zusammenstellung der IVK
Die Zusammenstellung des Entscheidungsorgans 2023:
Flämische Region

Ordentliche Mitglieder:
Ann De Boeck
Nick Vliegen
Anneleen De Wachter (Präsidentin bis zum 4.3.2023)
Stellvertreter:
Luc Goeteyn
Roeland Bracke
Christof Delatter
Region Brüssel-Hauptstadt

Ordentliche Mitglieder:
Marion Courtois
Céline Schaar (Präsidentin seit dem 5.3.2023)
Stéphanie Uny
Stellvertreter:
Valérie Verbrugge
Stéphanie Thomaes
Milan Jousten
Wallonische Region

Ordentliche Mitglieder:
Lara Hotyat
Vincent Brahy
Martine Gillet
Stellvertreter:
Guillaume Lepère
Marie-Hélène Lahaye
Jean-Yves Mercier
Organigramm des Ständigen Sekretariats 2023:

Ende 2023 zählte das Ständige Sekretariat 16 Mitarbeiter.
1.3. Interregionale Plattform für Erweiterte Herstellerverantwortung (IPEPR) und das EPR-Zusammenarbeitsabkommen/unzulässige Abfalllagerung
Die IVK fungiert als Sekretariat für die 2009 eingerichtete Interregionale Plattform für Erweiterte Herstellerverantwortung. Zweck war die Gestaltung einer gemeinsamen Vision in Hinblick auf die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).
Im Rahmen der IPEPR wird hart an einem neuen Zusammenarbeitsabkommen für EPR und unzulässige Abfalllagerung gearbeitet. Einerseits verfolgt das Abkommen das ehrgeizige Ziel, einen interregionalen Rahmen für den Umgang mit anderen Strömen als Verpackungsabfälle zu schaffen, für welche die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) gilt, andrerseits sieht es vor, die Kosten für unzulässige Abfalllagerung den Verursachern dieser Abfallströme aufzuerlegen.
Mit diesem neuen Zusammenarbeitsabkommen wird die IPEPR in die IVK aufgenommen, und so entsteht die neue „Interregionale Kommission für EPR“ mit zwei Abteilungen: einerseits das „Entscheidungsorgan Verpackung“ und andererseits das „Entscheidungsorgan EPR“.
Parallel zur Fertigstellung dieses Zusammenarbeitsabkommens werden bereits auch die Zusammenarbeitsabkommen in Angriff genommen, die für die Durchführung des EPR-Teils des Zusammenarbeitsabkommens erforderlich sind. Die Regionen haben Gespräche zu folgenden Strömen geführt: EEAG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte), Matratzen, Altöl und Textilien.

1.4. Haushalt der IVK für 2023
Die effektiven Einkünfte und Ausgaben der IVK betrugen 2023:
