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dieses Kapitels

2.1. Erneute Zulassung

Basisszenarien für die Sammlung von Verpackungsabfällen aus Haushalten (Artikel 6)

Die Sammelszenarien in Artikel 6, bei welchen die tatsächlich entstandenen Kosten vollständig erstattet werden müssen, stimmen mit denen in der vorigen Zulassung überein, wurden aber besser und klarer formuliert wie beispielsweise die Einbeziehung der Bringsysteme im Nahbereich in den Text von Artikel 6 (siehe unten), aber auch die zu beachtenden Prinzipien:

Hinzufügen des Prinzips, dass Fost Plus eine einmal erteilte Zulassung für ein Sammelszenario, das für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als geeignet erklärt worden war, später nicht wieder widerrufen kann

Verdeutlichung der Möglichkeiten, die Abholfrequenz in touristischen Gebieten während der Saison zu erhöhen

Sammel- und Betriebskosten in Wertstoffhöfen

Die Vergütung für das Sammeln von Glas und Papier/Pappe in Wertstoffhöfen in Artikel 6 wurde beibehalten und gehört somit weiterhin zu den Basisszenarien für das Sammeln von Verpackungsabfällen aus Haushalten.

In Anbetracht, dass das Sammeln von PMD in Wertstoffhöfen als Ergänzung zu den Basisszenarien gilt, wird es aus Artikel 6 herausgenommen. Allerdings bestimmt Artikel 8, § 3, dass Fost Plus die Sammelkosten für PMD in Wertstoffhöfen weiterhin erstatten muss. Tatsächlich ändert sich also an den Rückerstattungen seitens Fost Plus nichts.

Neben den Sammelkosten sieht Artikel 7 auch die Vergütungen der operativen Kosten von Wertstoffhöfen (Betriebskosten und dergleichen) vor. Diese Kosten sind heute gegenwärtig beträchtlich gestiegen und je nach Strom unterschiedlich. Die Vergütung schlüsselt sich folgendermaßen auf:

Ein Pauschalbetrag von 2.000 EUR pro Jahr, pro Wertstoffhof, wo KGA/DSM/HCA gesammelt werden

Ein Pauschalbetrag von 1.000 EUR pro Jahr, pro Wertstoffhof, wo EPS und Kork gesammelt werden

30 EUR pro Tonne Papier/Pappe, die in den Wertstoffhöfen eingesammelt wird

104 EUR pro Tonne Glas, die in den Wertstoffhöfen eingesammelt wird

Rückerstattung der Sammelkosten für KGA/DSM/HCA

Artikel 18 behält die Rückerstattung der Kosten, die durch die Abholung und Verarbeitung von Verpackungsabfall aus Haushalten entstehen, der durch Gefahrstoffe verunreinigt ist oder solche enthalten hat, bei, aber vereinfacht den Rückerstattungsmechanismus. Der für die Abfallbehandlung zuständige Betreiber, schickt seine Rechnung für den Anteil Haushaltsverpackungen, für den Fost Plus aufkommen muss, direkt an Fost Plus. Für die Bestimmung des Gewichtanteils der Haushaltsverpackungen in den KGA/DSM/HCA-Strömen ist der gemischte Ausschuss verantwortlich.

Sammlung „sonstiger“ Abfallströme in Wertstoffhöfen

Für EPS-Materialien und Kork bietet die Fost-Plus-Zulassung die Möglichkeit, die Sammlung auf Recyclinghöfen und den Verkauf selbst zu organisieren, sofern die juristische Person des öffentlichen Rechts dafür ihre Zustimmung erteilt.

Für die übrigen „sonstigen“ Ströme, die von kommunalen Zweckverbänden in Wertstoffhöfen gesammelt werden, sieht Artikel 8 wie bisher eine pauschale Sondervergütung für die Sammlung und Verarbeitung vor. Diese Vergütung ist von nun an je nach Bestimmungsort der stofflichen Verwertung gestaffelt, um so die stoffliche Verwertung dieser Abfallströme in der näheren Umgebung zu fördern:

300 EUR pro Tonne Verpackungsabfälle aus Haushalten, die innerhalb der EU recycelt werden

30 EUR pro Tonne Verpackungsabfälle aus Haushalten, die ausserhalb der EU recycelt werden

Berechnungsmethode für die Verwertungsquoten

Um allen Diskussionen zu diesem Thema ein Ende zu setzen, wurde in der Zulassung eindeutig festgelegt, dass die verwerteten Mengen nach der europäischen Berechnungsmethode zu ermitteln sind, wobei Fost Plus auch weiterhin eine Verwertung von höchstmöglicher Qualität garantiert.

Sortieranleitung

Die bei der vorigen Zulassung eingerichtete Arbeitsgruppe „Sortieranleitung“ wird beibehalten. Sie hat zur Aufgabe, den Anreiz zur Sortierbereitschaft in der breiten Öffentlichkeit weiterhin zu evaluieren.

Arbeitsgruppe „Materialien“

Die Arbeitsgruppe „Materialien“, die ebenfalls im Rahmen der vorherigen Zulassung eingerichtet worden war, wird beibehalten. Die Aufgabe dieser Arbeitsgruppe besteht weiterhin darin, die Verpackungen zu identifizieren, für die ein stark entmutigender Tarif gelten soll (mindestens doppelt so hoch wie für Verpackungen, die zwecks Verwertung der stofflichen Verwertung getrennt gesammelt werden), weil sie die Getrenntsammlung und/oder die Sortierung behindern oder nicht verwertet werden können.

„Ad-hoc“-Arbeitsgruppe für Regiekosten

Im Rahmen dieser Zulassung wird eine neue „Ad-hoc“-Arbeitsgruppe eingerichtet. Ihre Aufgabe wird es sein, ein Berechnungsmodell für die Regiekosten zu entwickeln. Diese Arbeitsgruppe wird aus Fost Plus und den juristischen Personen des öffentlichen Rechts bestehen, die in Regie arbeiten.

Verteilerschlüssel für Papier/Pappe

Papier/Pappe ist ein gemischter Strom, der aus Verpackungsabfällen und sonstigen Abfällen besteht.

Infolge von Studien, welche die IVK während der vorherigen Zulassung durchgeführt hatte, wurden die in Artikel 11 festgelegten Verteilungsschlüssel für Papier/Pappe revidiert. Von nun an stellt Fost Plus 53% (statt 32%) der Tonnagen in Rechnung und vergütet 60% (statt 44%) der Kosten, die für die getrennt gesammelten Tonnagen eines Gemischs von Papier/Pappe entstehen.

Bringsysteme im Nahbereich

Die Sammlung über Bringsysteme im Nahbereich, die an die Stelle der Abholung am Haus tritt, wird in Artikel 6 aufgenommen und gehört somit von nun an zu den Basisszenarien. Diese Ersatzsysteme werden entsprechend den tatsächlich entstandenen Gesamtkosten vergütet, begrenzt auf das Doppelte der Referenzkosten für die Haussammlung.

Diese Vergütung gilt nicht für zusätzliche Bringsysteme im Nahbereich. Die Sammlung auf diesem Weg wird gemäß der Regelung für „ergänzende Szenarien“ in Artikel 8 Absatz 2 erstattet, d. h. in Höhe des variablen Anteils der Referenzkosten für das abgeholte Material (40% der Kosten, ausgedrückt in EUR/Tonne).

In bestimmten Fällen kommt zur Vergütung der Sammlung mittels zusätzlicher Bringsysteme im Nahbereich im Rahmen eines Gesamtbudgets eine zusätzliche Vergütung als Kompensation für die Investitionskosten dieser Rücknahmesysteme hinzu (siehe unten).

Mittel für Investitionen in Sammelbehälter und entsprechende Infrastruktur

Artikel 13, §1 sieht Mittel für Investitionen in die Anschaffung von Sammelbehältern und entsprechende Infrastruktur wie auch zur Optimierung der Glassammlung vor. Dieser Artikel legt insbesondere fest, dass Fost Plus im Rahmen dieses Budgets Folgendes erstatten kann:

65% der Kosten für die Anschaffung und das Aufstellen von unterirdischen Glascontainern

die Kosten von Maßnahmen wie

  • die monatliche Abholung von Glas am Haus
  • die Verbesserung der Sauberkeit rund um die Glascontainer durch Kameraüberwachung und/oder die zusätzliche Reinigung der Standorte von Glascontainern einschließlich des herumliegenden Unrats
  • die Überwachung der Sammlung durch Ausstattung der Altglascontainer mit Sensoren

50% der Investitionskosten für die Anschaffung und Aufstellung von unter- oder oberirdischen Containern für Papier/Pappe und PMD, die in bestimmten Zonen die Haussammlung ersetzen; in der Praxis sind dies Zonen, die für die Haussammlung ungeeignet sind

60% des Anschaffungspreises von Einzelbehältern für Abholung von Papier/Pappe am Haus (die vorzugsweise mit einem Chip zur Kontrolle der Anzahl der Entleerungen ausgestattet sind)

Diese Mittel werden in Form eines Beitrags von maximal 0,39 EUR pro Einwohner und Jahr pro juristische Person des öffentlichen Rechts bereitgestellt.

Alternative Sammlung von Einweg-Gasflasche

In den letzten Jahren waren Lachgasflaschen für die öffentliche Sauberkeit und Sicherheit zu einem ernsthaften Problem geworden (vor allem durch Explosionen in Müllverbrennungsanlagen). Artikel 18, §2 wurde hinzugefügt, um Fost Plus die Möglichkeit zu geben, zur Lösung dieser Probleme beizutragen. Fost Plus muss diesbezüglich daher einen Aktionsplan aufstellen.

Kosten für Projektbegleitung

Die Vergütung von Kosten für die Begleitung von Projekten durch die juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurde infolge der Vereinfachung der Sortieranleitung für PMK angepasst.

Diese von Fost Plus erstattete Vergütung beläuft sich auf 0,63 EUR pro Jahr und Einwohner. Kommunale Zweckverbände mit geringer Bevölkerungsdichte erhalten eine Zusatzvergütung.

Kosten für lokale Kommunikation

Die Erstattung der Kosten für die lokale Kommunikation wird beibehalten, allerdings wurde eine zusätzliche Vergütung eingeführt, um die höheren Kosten infolge der strukturellen Zweisprachigkeit in der Region Brüssel-Hauptstadt Rechnung zu berücksichtigen.

Kauf und Verteilung von blauen Säcken

Mit Genehmigung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann Fost Plus den Kauf und die Verteilung der einheitlichen blauen Säcke übernehmen.

Sortierbonus für PMK

Mit dieser erneuten Zulassung wurde der Bonus für die Reduzierung der Restabfälle bei der Sortierung von PMK wieder eingeführt. Dieser finanzielle Anreiz wird juristischen Personen des öffentlichen Rechts gewährt, wenn sich die Restabfälle nach der PMK-Sortierung in Grenzen halten (weniger als 12%), der proportional zur Abnahme des Restabfalls steigt.

Vermeidung und Wiederverwendung

Die Strategie zur Vermeidung und Wiederverwendung wird intensiviert.

Spätestens bis zum 15. Dezember 2024 muss Fost Plus seinen Mitgliedern zwei ambitionierte Aktionsprogramme zur Vermeidung von Verpackungsabfällen vorschlagen: ein Aktionsprogramm zur „Vermeidung und Reduzierung von Verpackungen“ und ein Aktionsprogramm für „Ökodesign“.

Das Aktionsprogramm „Vermeidung und Reduzierung von Verpackungen“ zielt darauf ab, die Menge der auf den Markt gebrachten Einwegverpackungen bis Ende des Zulassungszeitraums mindestens um absolut 5% zu verringern.

Mit dem Aktionsprogramm „Ökodesign“ sollen Ökodesign und Kreislauffähigkeit von Verpackungen gefördert werden.

Ein drittes Aktionsprogramm, das die Fost-Plus-Mitglieder zum Gebrauch von wieder verwendbaren Verpackungen anspornen soll, muss ebenfalls von Fost Plus spätestens am 15. Dezember 2024 vorgelegt werden. Dieses Aktionsprogramm verfolgt den Zweck, den Marktanteil von Mehrwegverpackungen bis Ende des Zulassungszeitraums, um mindestens 5% zu steigern.

Fost Plus sollte jedes Jahr mindestens 2% seines Gesamtbudgets für 2024 in die Umsetzung der Aktionsprogramme zur Vermeidung und Verringerung von Verpackungen und zur Förderung der Wiederverwendung investieren.

Meldestelle „Überverpackung“

Die Funktionsweise der Meldestelle „Überverpackung“ ist verbesserungsbedürftig. Auch das Feedback gegenüber den Verbrauchern hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen könnte optimiert werden. Unter anderem sollte Fost Plus in der Lage sein, Rückmeldungen innerhalb einer bestimmten Frist zu garantieren.

Out-of-home Strategie

Die Out-of-Home-Strategie wird durch einen klaren operativen Rahmen in Form eines Aktionsplans verdeutlicht und gestärkt. Der Aktionsplan enthält Bestimmungen für das Monitoring und die Berichterstattung und muss jedes Jahr aktualisiert werden.

In diesem Zusammenhang muss Fost Plus spätestens bis zum 15. Dezember 2024 einen Out-of-Home-Aktionsplan vorlegen, in dem klar zwischen den folgenden Kategorien (und Unterkategorien) unterschieden wird:

Categorie A
Sammlung von nicht aus Haushalten stammendem PMK: Sammlung am Arbeitsplatz, Sammlung in öffentlichen Abfallbehältern (selektiv und nicht-selektiv), sonstige „Out-of-Home“-Projekte (Events, Sportveranstaltungen, Hotel- und Gaststättengewerbe, touristische Stätten …)

Categorie B
Sammlung von PMK durch Abholung am Haus (Haushalte, Schulen, Unternehmen, sonstige Quellen)

Categorie C
sonstige Materialien: Papier/Pappe und Glas

Für die Kategorie A und die Unterkategorien müssen konkrete und ehrgeizige Ziele hinsichtlich der Sammlung formuliert werden, wobei der Schwerpunkt allerdings auf Vermeidung und Wiederverwendung zu setzen ist. Fost Plus muss klar erläutern, wie die Ziele erreicht werden sollen, und wie hoch die dafür vorgesehenen Budgets sind. Insbesondere

soll die Sammlung für die gesamte Kategorie A bis 2028 gegenüber 2024 um mindestens 25% steigen

bei der „Sammlung am Arbeitsplatz“ ist die Zunahme des prozentualen Anteils der Unternehmen, die PMD sammeln, um die Menge der PMD-Abfälle, die noch im Restmüll am Arbeitsplatz gelangen und nicht sortiert werden, zu halbieren

ist eine Zielvorgabe für die „Sammlung in öffentlichen Abfallbehältern“ zu formulieren, was die Aufstellung öffentlicher Behälter für die Getrenntsammlung anbelangt und eine weitere für die Sortierung von öffentlichen Behältern für die getrennte und die gemischte Sammlung. Ziel ist es, bis Ende des Zulassungszeitraums alle öffentlichen Behälter entweder für die Getrenntsammlung auszurüsten oder sie nachträglich zu sortieren

Alle drei Kategorien (A, B und C) müssen einem Monitoring unterzogen werden.

Auch ist darauf hinzuweisen, dass Fost Plus im Rahmen des „Out-of-home“-Aktionsplans auch die Möglichkeit hat, Pilotprojekte durchzuführen.

Pfandsystem

Die Zulassung enthält zudem Elemente, die bei der IVK selbst vorgeschlagen wurden, um die politische Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der möglichen Einführung von Pfandgeld für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall zu unterstützen. Sie sollen die Regierungen informieren und ihnen eine Reihe von Voraussetzungen an die Hand geben, die nach Erachten der IVK berücksichtigt werden sollten.

EPR-Zusammenarbeitsabkommen für bestimmte Abfallströme und unzulässige Abfalllagerung

Die Zulassung sieht ein Verfahren zur Änderung der Zulassung vor, wenn das künftige Zusammenarbeitsabkommen hinsichtlich eines Rahmens der EPR für bestimmte Abfallströme und unzulässige Abfalllagerung genehmigt wird.

Der Text der neuen Fost Plus-Zulassung kann auf unserer Website eingesehen werden.